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Die Polizei in Sozialen Medien

Bei der heurigen Allfacebook Marketing Conference war auch das Verhalten der Polizei in Sozialen Medien ein toller Vortrag. Laut einem Spezialisten von der FH in Brandenburg kann auch hier nur präventiv gearbeitet werden. Man zeigt Präsenz und zeigt somit Kriminellen: Wir sind vor Ort, versuch es erst gar nicht.

Beispiele hierfür wurden aus dem realen Leben gezeigt: Wer geht bei Rot über die Kreuzung wenn ein Polizist anwesend ist oder wer fährt mit 100 km/h durch Berlin, wenn er weiß dass die Polizei kontrolliert?

Besondere Aufmerksamkeit gilt hier der Beziehung Erwachsene – Kinder. Bei online-Spielen eigentlich ganz normal, dass Erwachsene und Kinder miteinander reden (chatten), stellen Sie sich aber vor ,ein Fremder spricht ein Kind am Spielplatz an. Eine ganz andere Welt!

Das Problem besteht darin, dass das Social Media Netzwerk noch ziemlich neu ist. Es gibt hier keine Ausbildung in der Bevölkerung (ebenso im Internet). Man hat uns hier uns selbst überlassen und niemand hat uns gesagt, wie wir uns verhalten sollen oder dürfen. Dies führt zu einer Selbstinszenierung der User welches in Kombination mit Abwesenheit der Polizei ausgenutzt wird.

Ebenso denken viele User dass die sozialen Medien wie Facebook anonym sind. Speziell bei Facebook ist dies nicht der Fall. Facebook verlangt die Klarnamenpflicht, dh dass sich jeder mit seinem richtigen Namen anmelden muss. Tut er das nicht und wird gemeldet kann das bis zur Sperre des Profils gehen. Damit präsentieren sich viele User unter richtigem Namen. Damit ist es für die Polizei nicht mehr wirklich schwierig den Täter auszuforschen. Ein tolles Beispiel: Würde sich der User Matthias Kunz (Name natürlich frei erfunden) am Brandenburger Tor hinstellen und laut „Heil Hitler, mein Name ist Matthias Kunz“ brüllen, wohl eher nicht aber warum machen es dann User auf Facebook wo die Reichweite um das Tausendfache höher ist als im Zentrum Berlins.

Ebenso kündigen Täter Verbrechen an oder posten auf sozialen Medien sogar während einer Straftat. Auf der anderen Seite ist es aber ein taugliches Kommunikationsmittel mit der Bevölkerung wie auch die Polizei München im heurigen Jahr bei einem Anschlag in einem Kaufhaus schon gezeigt hat. Die Frage bleibt aber bestehen: Wie weit darf die Polizei gehen? Darf sie in unsere Privatshäre eindringen. Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? Hier kommt aus Brandenburg eine ganz klare Richtlinie:

Alles was auf öffentlichen Seiten oder Gruppen gepostet wird und strafrechtlich relevant ist, wird und muss auch verfolgt werden, sofern es natürlich die Kapazitäten der Polizei zulassen. Privat bleibt Privat.